Mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Saar-Landtag beziehen Sonderzulagen, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum gleichen Sachverhalt in Thüringen verfassungswidrig sind. Die AfD will die Boni vom Verfassungsgerichtshof des Saarlandes abschaffen lassen.
Als Rabulist gilt laut Duden jemand, der in „spitzfindiger, kleinlicher, rechthaberischer Weise argumentiert und dabei oft den wahren Sachverhalt verdreht“. Rabulisten haben im Wahlkampf Konjunktur. Beispielsweise im Saar-Landtag. Dort hatte die AfD einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die höchstrichterlich als mit dem Verfassungsrecht unvereinbar festgestellten Sonderzulagen an Landtagsabgeordnete verbietet. Im Saarland macht dies bei einigen Abgeordneten ein Zubrot von bis zu 40.000 Euro im Jahr aus. Lesen Sie dazu den Saarlandinside-Beitrag Saar-Abgeordnete genehmigen sich Zulagen in Millionenhöhe – offensichtlich verfassungswidrig.
AfD lässt die Zahlungen verfassungsrechtlich überprüfen
Der AfD-Antrag wurde von SPD und CDU weggebügelt. Bemerkenswert dabei die Begründung: Die AfD wolle eine Neid-Debatte anzetteln und den betroffenen Abgeordneten Gier unterstellen, so die Fraktionsvorsitzenden Commerçon (SPD) und Toscani (CDU). Nun sind Gier und Neid Begriffe, die deutlich unterhalb der Schwelle zum Argument liegen. Sie erfüllen auch nicht das Niveau, das bei der Debatte über ein Urteil der Bundesverfassungsgerichts angebracht ist. Die Fraktionschefs hätten Würde zeigen können und die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur endgültigen Klärung vorlegen können. Wollen sie aber nicht. Wer will schon auf Nebeneinkünfte verzichten, selbst wenn sie offensichtlich unrechtmäßig erworben sind? Das will der AfD-Abgeordnete Christoph Schaufert jetzt vom Verfassungsgerichtshof des Saarlandes klären lassen.
Wer in der SPD und der CDU Sonderzahlungen bekommt
In der SPD-Fraktion werden zwölf Abgeordnete begünstigt: Martina Holzner (41.862 Euro für die Fraktionsgeschäftsführung), Timo Ahr, Pascal Arweiler und Kira Braun (27.908 Euro als Fraktionsvize); diese Gelder kommen aus der Fraktionskasse. Darüber hinaus hat der Landtag Zahlungen an die Ausschuss-Vorsitzenden per Gesetz geregelt (z. Zt. 5.879 Euro). Auch diese Sonderzahlung hatte das Verfassungsgericht in Thüringen beanstandet. Im Saarland sind Vorsitzende von ständigen Ausschüssen Sascha Haas , Damhat Sisamci, Pascal Conigliaro , Nadia Schindelhauer, Sandra Quinten, Sebastian Schmitt, Flora – Elisa Schröder, Pascal Arweiler,
In der CDU bekommen elf Abgeordnete Sonderzahlungen: Fraktionsgeschäftsführer Raphael Schäfer (41.862 Euro) und die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Roland Theis, Jutta Schmitt-Lang und Anja Wagner-Scheid (jeweils 20.931 Euro). Ausschussvorsitzende sind die CDU-MdLs Stephan Thielen , Petra Fretter, Hermann-Josef Scharf, Alwin Theobald, Jonas Reiter, Dagmar Heib und Roland Theis. Die AfD zahlt keine Boni aus der Fraktionskasse. Sonderzahlungen für den Vorsitz in einem Ausschuss bezieht niemand aus der Drei-Mann-Fraktion der AfD nicht, mangels Masse.
Zum rabulistischen Handling der Streitfrage durch SPD und CDU im Landtag bietet sich auch ein Zitat an, das Gustav Heinemann zur den Osterunruhen 1968 nachgesagt wird: „Wer mit dem Zeigefinger … auf den oder die vermeintlichen Anstifter oder Drahtzieher zeigt, sollte daran denken, dass in der Hand mit dem ausgestreckten Zeigefinger zugleich drei andere Finger auf ihn selbst zurückweisen.«