Der aktuelle Landeshaushalt und das Covid-19-Sondervermögen des Landes sind in mehreren Punkten verfassungswidrig. Hauptgrund: Ein Großteil der kreditfinanzierten Ausgaben haben mit Corona überhaupt nichts zu tun.
Nach uns die Sintflut: Die Landesregierung hat aus den Corona-Krediten Hunderte Millionen Euro für Prestigeprojekte abgezweigt. Dem Saarland steht das Wasser bis zum Hals.
Zu diesem Schluss kommt das aktuelle Gutachten des renommierten Verfassungsrechtlers Professor Dr. Christoph Gröpl von der Universität des Saarlandes. Der Bund der Steuerzahler Saarland (BdSt) hatte den Landeshaushalt und das Aufhäufen von Milliarden-Schulden für Corona-unabhängige Maßnahmen in den nächsten Jahren ergebnisoffen prüfen lassen. Das sind die beiden wichtigsten Erkenntnisse des Gutachters:
1. Kredite für Maßnahmen, die mit Corona nichts zu tun haben, sind verboten
Im aktuellen Haushalt werden Maßnahmen kreditfinanziert, die in keinem unmittelbaren Veranlassungszusammenhang mit der Corona-Notlage stehen, sondern politische Prestigeprojekte der großen Koalition und laufende Staatsausgaben darstellen. Doch genau eine solche Verknüpfung von Notkrediten und Krisenbewältigung verlangt die gesetzliche Schuldenbremse. Geplant sind z.B. kreditfinanzierte Ausgaben zu laufenden Maßnahmen. Ein Zusammenhang mit der Covid-19-Krise besteht nicht.
2. Sondervermögen für die nächsten Jahre auf Kredit verboten
Die Anhäufung finanzieller Mittel in Sondervermögen dient vor allem dazu, sich schuldenfinanzierte Finanzpolster für die Zukunft anzulegen. Ein Teil des geparkten Geldes wird nicht im gleichen Haushaltsjahr ausgegeben, wodurch die Schulden auch nicht zur Überwindung der Krise beitragen. Diese Praxis ist ein klarer Verfassungsbruch, da sie den verfassungsrechtlichen Geboten der Wirtschaftlichkeit und Jährlichkeit widerspricht. Man nimmt keine Schulden auf, um damit für die Zukunft zu sparen.
Statt für Corona-Maßnahmen Hunderte Millionen für Prestigeprojekte
Saarlandinside hatte in zwei Berichten im Oktober letzten Jahres aufgedeckt, dass die Landesregierung die 2,1 Milliarden Euro neuer Schulden zum großen Teil für Maßnahmen einsetzen will, die bereits seit Jahren geplant sind oder bereits laufen, mit Corona aber nichts zu tun haben, z. B. der Verkehrsentwicklungsplan (50 Mio.), die Entwicklung von Industriegebieten (65 Mio.), die Digitalisierung des Landes (100 Mio.) und in den Schulen (50 Mio.). Bereits vor drei Jahren hat der Bund dem Land im Digitalpakt Schule 67 Mio. überwiesen. Darüber hinaus wird das Personal der Landesverwaltung um 530 Stellen aufgestockt. Auch skurrile Positionen finden sich auf der Corona-Liste. So übernimmt das Land die Amortisation der Schulden des Landessportverbandes (15 Mio.), den die Verantwortlichen dort, meist ehemalige Politiker, über die Jahre verursacht haben.
Saarland mit höchster Verschuldung bundesweit
Die Kritik bringt der Vorsitzende des BdSt Saarland Christoph Walter auf den Punkt: „Jetzt ist das Parlament als Budgetgeber aufgerufen, diese verfassungswidrigen Regelungen zu korrigieren. Das setzt zwingend einen Nachtragshaushalt voraus und die Auflösung des Sondervermögens. Eine maßvolle Neuverschuldung ist in der Krise unvermeidbar. Aber dies darf nicht dazu führen, dass die Aussetzung der Schuldenbremse zur Kreditfinanzierung von Daueraufgaben missbraucht wird. Diese Maßnahmen müssen im regulären Etat festgeschrieben werden. “
Walter befürchtet, „dass die Handlungsfähigkeit des Saarlandes stark eingeschränkt und die Eigenständigkeit des Saarlandes als Bundesland erneut infrage gestellt werden wird.“ Kein Flächenbundesland ist (pro-Kopf) so hoch verschuldet wie das Saarland (Siehe Schaubild, Stand 30.9.2020).