Beispiel: die 2,4 Milliarden Euro Sonderschulden für den Saar-Transformationsfonds aus Anlass des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Wie viel von den Milliarden soll die Landesregierung in welche Zukunft der Saar-Wirtschaft stecken und wie viel der Transformation in die Vergangenheit, d. h. in die Sanierung von maroden Straßen, Schulen, Sporthallen? Die Politik streitet, die Presse kolportiert.
Die grundsätzliche Frage, ob das Saarland zusätzlich zu seiner Rekordverschuldung (für deren Rückzahlung die Landesregierung keinen ernsthaften Plan hat), noch weitere Milliarden pumpen soll, wird nicht diskutiert. Auch nicht die demokratierelevante Frage, ob es politisch-ethisch verantwortbar sein kann, heute Milliardenkredite für die Beseitigung der Mängel vergangener Jahrzehnte aufzunehmen und den Schuldendienst denen aufzubürden, die erst in den kommenden Jahrzehnten geboren werden, wenn schon wieder der nächste Sanierungsschub ansteht? Zudem gelten der Transformation“fonds“ wie auch die 1,7 Milliarden Euro schwere Corona“fonds“ nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt unter Staatsrechtlern als verfassungswidrig. Auch der Landesrechnungshof hat Ausgaben von mehreren hundert Millionen Euro aus dem Coronafonds als rechtswidrig eingestuft. Der Kommentator im Aktuellen Bericht beantwortet die Fragen nach Ethik und Verfassungsgemäßheit urteilte kurz und bündig: Die Transformations-Milliarden-Schulden seien alternativlos, sagte er sinngemäß.